Um den daraus erwachsenden Gefahren zu begegnen, braucht es angepasste, moderne Konzepte. Dafür muss der Bevölkerungsschutz muss neu gedacht werden.
- Es muss für unsere Ehrenamtlichen verbindliche Regelungen zur Gleichstellung und Freistellung von der Arbeit für Einsätze, Übungen und Schulungen sowie unbürokratische Regelungen für den Verdienstausfall geben.
- Ehrenamt, Beruf und Privatleben müssen besser vereinbar sein. Dafür muss Bürokratie abgebaut werden, Prozesse sollen soweit möglich digitalisiert werden, und es sollten Pauschalen für Abrechnungen eingeführt werden.
- Der Bevölkerungsschutz muss weiterentwickelt und regelmäßig optimiert werden. Dafür braucht es die Einbindung der Hilfsorganisationen, die Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale, die Bildung von Expertengruppen, eine bessere Kommunikation zwischen Hilfsorganisationen und Behörden sowie der Definition klarer Leistungsanforderungen für den weißen Bevölkerungsschutz.
- Erforderlich ist eine bedarfsorientierte Bereitstellung von Haushaltsmitteln, inklusive Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes für Ausrüstung, Fahrzeuge, Ausbildung und Verwaltungskosten. Dafür sollten 0,5 % des Landeshaushalts bereitgestellt werden.
- Es muss eine Bevorratung mit kritischen Gütern aufgebaut werden. Pro Regierungsbezirk muss ein Zentrallager aufgebaut und eine zentrale Ressourcenverwaltung eingerichtet werden. Das DRK und weitere Hilfsorganisationen werden in diesen Prozess einbezogen.
- Fahrzeuge des Zivilschutzes dürfen nicht doppelt verplant werden. Das heißt, dass Fahrzeuge und Ausrüstung der Einsatzformationen laut VwV KatSD vom Land ausgestattet werden müssen. Fahrzeuge, die der Bund ergänzend für den Zivilschutz bereitstellt, dürfen nur ergänzend dazu eingesetzt werden.
- Es dürfen keine überalterten Fahrzeuge mehr verwendet werden. Die Einsatzfähigkeit muss nachhaltig sichergestellt, außerdem müssen Konzepte zur Nutzung elektrischer Fahrzeuge im Bevölkerungsschutz entwickelt werden.
- Die Betreuungs- und Verpflegungsdienste müssen gestärkt werden. Die Strukturen des Betreuungsdienstes müssen ausgebaut, der Verpflegungsdienst neu konzipiert und logistische Fähigkeiten für den weißen Bevölkerungsschutz erhöht werden.
- Es braucht eine rechtssichere Führung mit einheitlichen Standards im weißen Katastrophenschutz. Dafür soll eine „Einsatzleitung“ Fachdienste eingeführt werden. Diese Rolle soll landesweit geregelt, ausgestattet und in die Einsatzkonzepte der Landkreise aufgenommen werden.
- Die Einsatzformationen im Katastrophenschutz müssen modernisiert werden. Dafür muss das VWV KatSD überarbeitet, neue weiße Einsatzformationen definiert, klare Leistungsanforderungen festgelegt und ein gerechter Verteilschlüssel der Landesausstattung in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen geschaffen werden.