Klares Bekenntnis zu den Rot-Kreuz-Grundsätzen

Foto: Badisches Rotes Kreuz

Wer gegen die Grundsätze der Rotkeuzbewegung verstößt, kann nicht Mitglied im Badischen Roten Kreuz sein. Dazu haben sich das Präsidium und der Landesausschuss im nun verabschiedeten "Unvereinbarkeitsbeschluss" eindeutig bekannt.

Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: Diesen Grundsätzen sind alle verpflichtet, die sich im Roten Kreuz engagieren.

Mit dem Beschluss stellt das Badische Rote Kreuz klar: Wer gegen diese Grundsätze verstößt und dadurch Ansehen oder Interessen des Roten Kreuzes schädigt, kann nicht Mitglied einer Gliederung des Verbandes sein. Damit setzt das Badische Rote Kreuz ein deutliches Zeichen – gerade in einer Zeit, in der humanitäre Prinzipien infrage gestellt und extremistische Haltungen wieder salonfähig werden.

Die sieben Grundsätze beschreiben eindrücklich, wofür das Rote Kreuz steht und wo unsere Grenzen verlaufen.

Hier kann der Unvereinbarkeitsbeschluss des Badischen Roten Kreuzes heruntegeladen werden.