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Neues Gesetz zur Stärkung der Helferrechte in Kraft getreten

Das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Es regelt neben Einsätzen bei Katastrophen nun auch Einsätze bei außergewöhnlichen Einsatzlagen, die die Mitwirkung von ehrenamtlichen Kräften aus den Einheiten des Bevölkerungsschutzes erforderlich machen, etwa bei größeren Unglücken oder bei einem Massenanfall von Verletzten. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde am Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes die außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt und ausgerufen.