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Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter endlich erreicht

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der Änderung des Notfallsanitätergesetzes. Durch die heute im Bundestag beschlossenen Änderungen erhalten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. „Ein guter Tag für den Rettungsdienst und für die Patienten“, so Jochen Glaeser, Präsident des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz. „Endlich ist eine seit Jahren von uns eingeforderte Regelung erreicht worden“. Die beiden DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg hatten sich in der Vergangenheit immer wieder dafür eingesetzt, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß ihrer Ausbildung auch bestimmte medizinische Eingriffe vornehmen dürfen.