DRK-Forderungen an das neue Bundesgesellschaftsdienstegesetzes (BGDG)

Zur Zeit läuft der Gesetzgebungsprozess zu einem neuen Bundesgesellschaftsdienstegesetz (BGDG).
Die FWD-Strategiegruppe des DRK-Bundesverbandes hat dazu fünf Kernforderungen sowie ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) arbeitet derzeit an der Ausgestaltung eines Bundesgesellschaftsdienstegesetzes (BGDG). Das BGDG soll zugunsten zeitgemäßer und effizient ineinandergreifender Regeln und Verfahren die beiden bisher getrennten Gesetze Zivildienstgesetz (ZDG) und Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) in einem Dienst unter Bundesverwaltung vereinen. Der Referatsentwurf des BGDG ist für September 2026 angekündigt. 

 Zentrale Punkte der DRK-Forderungen sind: 

  • Das Bundesgesellschaftsdienstegesetz sollte auf bestehenden Strukturen aufbauen und die pädagogische Begleitung und Bildungsangebote in den Mittelpunkt stellen.
  • Für alle Dienste sollten die gleichen monetären und strukturellen Rahmenbedingungen gelten.
  • Das Einsatzfeld Zivil- und Bevölkerungsschutz muss gestärkt werden.
  • Das Ableisten eines Freiwilligendienst sollte von Wehr- und Zivildienst entbinden.
  • Die Programmabwicklung sollte verwaltungsarm, weitgehend digital über eine für alle Dienste zu konzipierende Plattform erfolgen. 

Das neue Bundesgesellschaftsdienstegesetz muss auf den erfolgreichen Strukturen der bestehenden Jugendfreiwilligendienste aufbauen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und andere Jugendfreiwilligendienste müssen dauerhaft abgesichert bleiben.

Als größter Träger von Freiwilligendiensten in Deutschland und als zentraler Akteur im Bevölkerungsschutz bringt das Deutsche Rote Kreuz seine Erfahrungen aktiv in die Ausgestaltung des Bundesgesellschaftsdienstegesetzes ein. Ziel ist ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges System, das gesellschaftliches Engagement stärkt, junge Menschen für das Gemeinwohl begeistert und die Resilienz unserer Gesellschaft fördert.

Eckpunktepapier
Fünf Kernforderungen des DRK