Gleichstellung aller ehrenamtlich engagierten Menschen im Bevölkerungsschutz umsetzen
Für Mitglieder der Hilfsorganisationen galt unterhalb der Schwelle der „Außergewöhnlichen Einsatzlage“ bislang kein Anspruch auf Freistellung, für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren und des THW dagegen schon. Das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes verringert die bisherige Ungleichbehandlung der Kräfte des Roten Kreuzes und der anderen Hilfsorganisationen gegenüber jenen der Feuerwehr und des THW nun deutlich. Es eröffnet die Möglichkeit rechtlicher Freistellungsansprüche, Ersatzleistungen und sozialer Absicherung ohne Feststellung des Katastrophenfalles bzw. der außergewöhnlichen Einsatzlage. Und dies nicht nur für Einsätze, sondern auch darüber hinaus.
Für die Umsetzung der neuen Regelungen sind klare und unbürokratische Vorgaben notwendig. Nur dann sind auch zukünftig genug gut ausgebildete und motivierte ehrenamtliche Katastrophenschützer im Land einsatzbereit. Erforderlich ist ein einfaches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung, das für Behörden, Arbeitgeber und Ehrenamtliche gleichermaßen transparent ist. In einem nächsten Schritt erwarten wir die vollständige Helfergleichstellung unserer Einsatzkräfte.
Unsere Position
Um die Gleichstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte in der Praxis voranzubringen, ist landesweit ein einfaches, unbürokratisches und verbindliches Verfahren für Freistellung und Erstattung einzurichten. Die im Gesetz formulierte nachhaltige Ehrenamtsförderung im Bevölkerungsschutz gilt es ebenso in die Tat umzusetzen. Ziel ist die vollständige Helfergleichstellung der Bevölkerungsschutzkräfte der Hilfsorganisationen mit denen von Feuerwehr und THW.
Stärkere Förderung des Katastrophenschutzes durch das Land
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland umfasst den Zivil- und Katastrophenschutz. Der Aufbau und die Unterhaltung des Katastrophenschutzes ist Aufgabe der Bundesländer. Mit dem Krieg in der Ukraine, mit der Zunahme von hybriden Bedrohungen sowie durch Sabotageakte im Bereich der kritischen Infrastruktur steht Europa und damit auch der Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg vor einer – im Vergleich etwa zu 2021 – deutlich veränderten Sicherheitslage. Auch ist von häufigeren Naturkatastrophen auch in Baden-Württemberg auszugehen.
Bisher finanziert das Rote Kreuz die Hälfte der Kosten für Fahrzeuge des staatlichen Bevölkerungsschutzes aus Spenden und Eigenmitteln. DRK-Ortsvereine und Kreisverbände bringen damit auf allen Ebenen erhebliche Mittel zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes ein. Alles, was das Rote Kreuz zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes leisten kann, wird es auch zukünftig tun. Doch diese Mittel genügen vor dem Hintergrund der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen nicht. Ein zukunftsfähiger Bevölkerungsschutz braucht dringend eine sichere, weitaus umfassendere Finanzierung.
Diese Finanzierung sollte sich auch auf Bereiche erstrecken, die der (Weiter-) Qualifizierung von etablierten beruflichen Profilen, wie der beruflichen Pflege dienen. Es ist zwingend notwendig, auch Berufsgruppen, die vornehmlich in der Versorgung vulnerabler Gruppen und hochsensibler Bereiche arbeiten und damit eine hohe Verantwortung innehaben, im Rahmen einer durchlässigen Bildungsarchitektur im Bereich Krisen- und Katastrophenpflege zu qualifizieren.
Im Bundeshaushalt wurden die Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste in Höhe von mehr als einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts aufgrund der Grundgesetzänderung vom 18. März 2025 von der Schuldenbremse entkoppelt und steigen deutlich. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde angekündigt, mit einem “Pakt für den Bevölkerungsschutz” für nachhaltige Investitionen in Fähigkeiten und Ausstattung zu sorgen und „das Bewusstsein für Selbstschutz durch eine zeitgemäße Behördenkommunikation“ zu erhöhen.
Das Rote Kreuz in Baden-Württemberg fordert von der Landesregierung, dieser Neuausrichtung der Bundespolitik im Grundsatz zu folgen und angesichts der wachsenden Bedrohungslagen auch für den Bevölkerungsschutz deutlich mehr Mittel vorzusehen. Die Entscheidung, 120 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, das der Bund dem Land übertragen hat, in den Bevölkerungsschutz und die Sicherung der Infrastruktur im Katastrophenschutz zu investieren, begrüßen wir ausdrücklich. Diese Mittel reichen aber nicht aus. Nur wenn die Landesmittel dauerhaft steigen, kann der Katastrophenschutz die die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen. Konkret fordern wir, dass das Land für den Bevölkerungsschutz einen Anteil von 0,5 Prozent des Haushaltsvolumens zur Verfügung stellt. Orientiert am Mittelwert der vergangenen fünf Landeshaushalte entspricht dies einem jährlichen Betrag von rund 317 Millionen Euro.
Diese Ressourcen sind mindestens notwendig, um in langanhaltenden Katastrophenlagen – und auch in Zivilschutzlagen –, erfolgreich agieren und die notwendige Hilfe leisten zu können. Die Einheiten und Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes müssen stärker als bisher auch für Lagen außerhalb der täglichen Gefahrenabwehr ausgerüstet werden. Dies gilt besonders mit Blick darauf, dass die Bundeswehr möglicherweise die Katastrophenschutzkräfte der Länder in Zukunft bei Großschadenslagen nicht mehr unterstützen wird. Darüber hinaus ist das Deutsche Rote Kreuz gesetzlich dazu verpflichtet, im Konfliktfall den Sanitätsdienst Bundeswehr zu unterstützen.
Für tiefergehende Analysen und Erfordernisse zum zeitgemäßen Ausbau des Bevölkerungsschutzes wird auf das Grundlagenpapier der beiden DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg verwiesen.
Unsere Position
Der Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg muss zukunftsfähig aufgestellt werden und damit – über die Zuweisung von 120 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes hinaus ––auch dessen Finanzierung. In Anbetracht der neuen Herausforderungen müssen 0,5 Prozent des Landeshaushalts bzw. jährlich 317 Millionen Euro für den Bevölkerungsschutz bereitgestellt werden.
Erste-Hilfe-Wissen in der Bevölkerung nachhaltig verankern
Wer einen sicheren Umgang mit Erster Hilfe erlernt, kann Leben retten oder sich und sein Umfeld vor größerem Schaden bewahren. Bislang erwirbt ein Großteil der Bevölkerung seine Kenntnisse in Erster Hilfe nur einmal im Leben, meist beim Erwerb des Führerscheins. Dies ist jedoch unzureichend, um im Alltag sicher handeln zu können. Andere Länder beweisen, dass beispielsweise durch eine deutlich höhere Reanimationsquote mehr Leben gerettet werden können. Verbindliche, regelmäßig wiederkehrende Erste-Hilfe-Auffrischungen sind für alle Teile der Bevölkerung dringend notwendig.
Die Festschreibung verpflichtender, regelmäßiger Erste-Hilfe-Schulungen wäre über die Fahrerlaubnisverordnung möglich. Zur Steigerung der Akzeptanz und Attraktivität der Auffrischungsschulungen könnte das Konzept des „Blended Learning“ eingesetzt werden, das unterschiedliche Lernformen (Präsenz- und E-Learning) innovativ verzahnt.
Unsere Position
Das Land ist aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass in der Fahrerlaubnisverordnung regelmäßig wiederkehrende Erste-Hilfe-Schulungen verpflichtend festgeschrieben werden. Sinnvoll wäre ein Turnus von drei Jahren, wie ihn die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die Ausbildung von Betriebshelfern vorschreibt.
Finanzierung der Rettungswachen sicherstellen
Das Rettungsdienstgesetz schreibt fest, dass das Land den Bau von Rettungswachen mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten zu finanzieren hat. Die in den Haushalten der vergangenen Jahre hierfür zur Verfügung stehenden Mittel lagen jedoch weit unter dem jährlichen Bedarf für den Erhalt und notwendigen Ausbau der bestehenden Infrastruktur. Der daraus resultierende Förderstau für dringend benötigte Rettungswachen war bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Dezember 2025 enorm. Mit den nun bereitgestellten 80 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Rettungswachen kann dieser Förderstau aufgelöst werden und das Land kommt seinen gesetzlichen Pflichten nach. Das Rote Kreuz in Baden-Württemberg begrüßt dies ausdrücklich.
Allerdings wird aufgrund der im neuen Rettungsdienstgesetz vorgeschriebenen Planungsfrist, die den Zeitraum für das Eintreffen von Rettungsmitteln in bestimmten Fällen von 15 auf zwölf Minuten verkürzt, der Bau weiterer Rettungswachen über die jetzt finanzierten Bauvorhaben hinaus notwendig werden. Daher muss das Land unverzüglich und nachhaltig diejenigen Mittel im Staatshaushalt zur Verfügung stellen, die den Ausbau und die Sicherung der notwendigen Infrastruktur für einen gesetzeskonformen und zukunftsfähigen Rettungsdienst gewährleisten. Dies umfasst auch einen auskömmlichen Förderbetrag pro Quadratmeter, um die Entwicklungen der Baukosten angemessen zu berücksichtigen.
Unsere Position
Die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur für einen zukunftsfähigen Rettungsdienst erfordert einen jährlichen Umfang des Förderprogrammes von mindestens 100 Millionen Euro. Dieses Volumen muss nachhaltig sichergestellt sein.
Bessere Abstimmung von ambulanter und stationärer Versorgung
Grundsätzlich wollen die meisten Menschen so lange wie möglich zuhause versorgt werden. Wir unterstützen diesen Vorrang der ambulanten Versorgung und wollen die häusliche Pflege stärken. Hinzu kommt, dass eine stationäre Versorgung personalintensiver ist. Ziel für eine besser abgestimmte Versorgung ist ein ganzheitlicher Konzeptansatz mit der Vernetzung aller Angebote im Hinblick auf die jeweilige Zielgruppe und unter Einbezug des Case Managements. Mit einer angemessen unterstützten Förderstruktur für diesen Bereich können unnötige Folge- und Zusatzkosten vermieden werden. Zudem liegt in der Verknüpfung von Wohnung, Nachbarschaftshilfen, Betreuung und Unterstützung ein großes Potential für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein Stichwort hierfür ist auch das neu diskutierte Konzept der Gemeindeschwester-plus.
Mit vom Land unterstützten, inklusiven, generationengerechten und ortsnahen Quartierskonzepten der Kommunen können alleinlebende Menschen, die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder Behinderung auf ausreichende und passgenaue Wohn- und Pflegeangebote angewiesen sind, auch die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie benötigen.
Unsere Position
Seitens des Landes sind angemessene Förderprogramme nötig. Zusätzlich muss das Land seiner moderierenden und impulsgebenden Rolle stärker gerecht werden. Das Land und mit ihm die kommunale Sozialplanung müssen sich für flächendeckende Quartierskonzepte in Kommunen und Stadtteilen einsetzen.
Integration stärken
Integration stärken
Die Betreuung von geflüchteten Menschen gehört zu den Hauptaufgaben des Roten Kreuzes – auch in Baden-Württemberg. Derzeit erfahren die wohlfahrtsbezogenen, klientenbezogenen und unabhängigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen jedoch nicht die erforderliche Förderung. Auch findet das gesetzlich verankerte Subsidiaritätsprinzip zunehmend weniger Berücksichtigung. Dabei nehmen weder die Fluchtursachen ab noch ist mit einer Abschwächung von Flüchtlingsbewegungen zu rechnen. Daher sind nach wie vor die notwendigen Rahmenbedingungen erforderlich, damit Integration – auch in die Arbeitswelt – gelingen kann. Neben ausreichenden Mitteln für die Flüchtlingssozialarbeit sind insbesondere auch moderne Technologien und entbürokratisierte Anerkennungs-Regeln erforderlich.
Unsere Position
Erforderlich ist eine Flüchtlingssozialarbeit in Baden-Württemberg mit einer Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, damit geflüchtete Menschen möglichst schnell arbeiten können.
Verbesserte Krisenvorsorge für Menschen mit Unterstützungsbedarf
Soziale Einrichtungen müssen darauf ausgerichtet sein, im Katastrophenfall adäquat handeln zu können, insbesondere, damit sich Situationen wie 2021 bei der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal nicht wiederholen, wo Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf nicht ausreichend unterstützt werden konnten und zu Tode kamen.
Dazu bedarf es ebenso der Sensibilisierung öffentlicher Strukturen und der Bevölkerung wie auch der Gewinnung von Ehrenamtlichen, die im Bedarfsfall schnell zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen eingesetzt werden können.
Um nicht nur Ehrenamtliche zu sensibilisieren, sondern Pflegefachpersonen, die in Krisen- und Katastrophensituationen oft vergessen werden, wurde das erste Kompetenzzentrum für Pflege im Bevölkerungsschutz gegründet. Vier DRK-Schwesternschaften, unteranderem die Württembergische Schwesternschaft haben dieses Zentrum zur Fort- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen gegründet. Der „Basiskurs Pflege im Bevölkerungsschutz“ bietet die perfekte Grundlage, um Pflegefachpersonen die Grundlagen zum Krisen- und Katastrophenmanagement zu vermitteln. Auch die Württembergische Schwesternschaft bot dieses Jahr zum ersten Mal einen Basiskurs in Kirchheim/Teck an. Pflege im Bevölkerungsschutz ist keine Nebenaufgabe, sondern eine tragende Säule.
Auch arbeiten die beiden Landesverbände des Roten Kreuz in Baden-Württemberg zusammen mit der Württembergischen und Badischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz derzeit an der Implementierung eines Ausbildungskonzepts für Pflegeunterstützungskräfte (PUK), die sich speziell den Personen mit Unterstützungsbedarf im Ernstfall annehmen können. Für eine adäquate Versorgung in solchen Ausnahmesituationen benötigt es entsprechend geschulte Ehrenamtliche und Pflegefachpersonen.
Unsere Position
Die Ausbildung von ausreichend vielen Pflegeunterstützungskräften muss unterstützt und finanziell gefördert werden. Das Land unterstützt Projekte, die dazu beitragen, eine Krisenvorsorge für marginalisierte Gruppen zu gewährleisten. Die zielgerichtete Ausbildung von Pflegefachpersonen muss auch finanziell unterstützt und gefördert werden. Nur durch Ehrenamtliche werden Pflegebedürftige im Krisen- und Katastrophenfall nicht ausreichend versorgt.
Verbandliche Jugendarbeit stärker in die Angebote der Ganztagesbetreuung einbinden
Das ehrenamtliche Engagement ist ein zentrales Element einer lebendigen und vielfältigen Gesellschaft. Dies gilt es auch bei einer Ganztagesbetreuung zu erhalten und zu fördern. Strukturelle Veränderungen in der Bildungslandschaft wie beispielsweise die Ganztagesbetreuung in Kitas und Schulen mindern die zeitlichen Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen, sich entsprechend ihrer Interessen ehrenamtlich im Jugendverband zu engagieren. Gleichzeitig ist es für Kitas und Schulen eine Herausforderung, alle Zeitkorridore in der Ganztagesbetreuung abzudecken. Genau hier könnte das JRK mit seinen vielfältigen Angeboten eingebunden werden.
Unsere Position
Vereine und Institutionen wie das Rote Kreuz sollen Zugang zu Ganztagesangeboten für Kinder und Jugendliche erhalten und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten sinnvoll ergänzen und erweitern. Der Zugang und die Vernetzung mit den Schulen sollte über ein Programm des Landes einheitlich geregelt werden. Das Jugendrotkreuz steht hier als freier Träger der Jugendarbeit mit seinen Angeboten als Partner zur Verfügung.
Mit Digitalisierung einen stabilen und zukunftsfesten gemeinnützigen Sektor schaffen
Im DRK streben wir danach, innovative Technologien mit menschlichem Engagement zu verbinden, um ein besseres, sicheres und inklusives Leben in Baden-Württemberg zu schaffen. Hilfebedürftige Menschen jeden Alters müssen in ihrem Alltag unterstützt und Barrieren abgebaut werden. Dafür braucht es eine Wohlfahrt, die dieser Aufgabe gewachsen ist und den aktuellen Herausforderungen begegnen kann: demographischer Wandel, Klimakrise, verändertes Engagement und sprunghafte technologische Entwicklungen.
Es besteht enormes Potenzial, um die Wohlfahrt als Institution und benachteiligte Menschen im Alltag zu stärken. Durch digitale Teilhabemöglichkeiten können Hilfebedürftige besser unterstützt und in die Gesellschaft eingebunden werden.
Bisher finden diese Entwicklungen jedoch überwiegend im privaten Sektor statt, während der gemeinnützige Bereich – einer der größten Arbeitgeber Baden-Württembergs – hinterherhinkt. Angeboten werden weder mit der Wohlfahrt entwickelt noch auf deren Bedarfe abgestimmt. Daher gilt es, interne Kompetenz aufzubauen und gleichzeitig digitale Kompetenzen an vulnerable Gruppen zu vermitteln, damit diese selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Für Mitarbeitende im sozialen Sektor ergeben sich durch Digitalisierung wichtige Vorteile: Digitale Tools entlasten von Routinearbeiten, reduzieren administrative Belastungen und schaffen durch automatisierte Prozesse mehr Raum für menschliche Zuwendung.
Bleibt es jedoch bei den gegenwärtig verfügbaren Mitteln, ist diese Zukunftsfestigkeit gefährdet. Es drohen Versorgungsverschlechterungen und erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten. Es fehlen vor allem Ressourcen im Bereich Personal und Vernetzung – sowohl für die Digitalisierung als auch für soziale Innovationen.
Unsere Position
Das Land muss verbindliche Finanzierungsprogramme für gemeinnützige Träger bereitstellen: für Technologien, sichere Datenplattformen und digitale Arbeitsmittel. Dazu gehört eine Förderung auch von Personalstellen mit Zeitressourcen ausschließlich für interne Beratung und Schulungen. Bei öffentlichen Förderungen müssen gemeinnützige Träger antragsberechtigt und zu 100 Prozent förderfähig sein.






