Kostensenkung geht zulasten tariftreuer Verbände

Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen zentrale Leistungen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg zum Zuschussgeschäft zu werden. Besonders betroffen sind Rettungsdienst, ambulante Pflege und Hausnotruf. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Land warnt: Was nicht mehr refinanziert wird, fällt am Ende weg.

DRK warnt vor Folgen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes

 

„Stabile Krankenkassenbeiträge sind wichtig. Sie dürfen aber nicht dadurch erkauft werden, dass in Baden-Württemberg der Rettungswagen nur noch nach Kassenlage kommen kann, Pflegeangebote wegfallen oder der Hausnotruf unbezahlbar wird“, betont Marc Groß, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg. „Dieses Gesetz würde die Finanzierung von den tatsächlichen Kostenentwicklungen abkoppeln und deckeln. Das führt dazu, dass Leistungen vor Ort systematisch unterfinanziert werden.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, Vergütungssteigerungen künftig an die sogenannte Grundlohnrate zu binden. Steigende Kosten etwa durch Tarifabschlüsse, Energiepreise oder notwendige Investitionen in Technik und Infrastruktur werden damit nicht mehr vollständig berücksichtigt.

„Was auf den ersten Blick wie solide Finanzpolitik wirkt, hat gravierende Nebenwirkungen: Zentrale Bereiche der Versorgung werden zum Zuschussgeschäft“, so Leonard von Hammerstein, Landesgeschäftsführer des Badischen Roten Kreuzes. „Für gemeinnützige Träger wie das DRK haben die Pläne enorme Auswirkungen auf das Angebot ihrer Dienstleistungen.“

Rettungsdienst: Versorgung gerät unter Druck

Mit mehr als 820.000 Einsätzen von Rettungswagen und rund 225.000 Notarzteinsätzen pro Jahr ist das DRK der größte Leistungserbringer in der Notfallrettung in Baden-Württemberg.

Der Gesetzentwurf setzt dieses Angebot nun unter Druck. 

„Die Frage ist dann nicht mehr, wie wir den Rettungsdienst weiter verbessern, sondern ob wir ihn unter diesen Bedingungen überhaupt noch in der bisherigen Form aufrechterhalten können“, so Groß.

Mögliche Folgen sind Einschränkungen im Leistungsangebot sowie geringere Investitionen in Fahrzeuge, Technik und Personal.

Als Zuschussgeschäft kann das DRK den Rettungsdienst nicht dauerhaft betreiben. Gemeinnützige Träger haben weder die Möglichkeit noch den Auftrag, strukturelle Defizite auszugleichen.

Darüber hinaus sabotiert der Gesetzentwurf die notwendigen strukturellen Konsequenzen, die sich aus dem neuen Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg ergeben. Dieser Widerspruch geht zu Lasten der Hilfsorganisationen als Vertragspartner des Landes.  

Ambulante Pflege und Hausnotruf ebenfalls betroffen

Auch für die ambulante Pflege sieht das DRK erhebliche Risiken. Der Gesetzentwurf steht im Widerspruch zur politisch gewollten Tarifbindung.

„Das DRK steht zu fairer Bezahlung. Der Entwurf bestraft aber tarifgebundene gemeinnützige Träger, weil die vollständige Tarifrefinanzierung entfällt. Das verschärft den Fachkräftemangel, statt ihn zu lösen“, so Groß.

Beim Hausnotruf, einem zentralen Angebot für ältere und pflegebedürftige Menschen, geraten Angebote durch steigende Kosten bei gleichzeitig gedeckelten Vergütungen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. „Somit zielt dieses Gesetz ganz klar auf den Rückbau ambulanter Strukturen. Allerdings hat es – wenn auch wohl unbeabsichtigt – massive Auswirkungen auf die Notfallrettung“, so von Hammerstein.

Das DRK fordert die Bundesregierung auf, bei den Planungen die besonderen Anforderungen der Daseinsvorsorge stärker zu berücksichtigen. Rettungsdienst, Pflege und Hausnotruf seien keine frei skalierbaren Marktleistungen, sondern zentrale Säulen der Versorgung.

Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gibt es auch vom DRK-Bundesverband. 

https://www.drk.de/presse/pressemitteilungen/meldung/gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-sparen-an-der-falschen-stelle-bedroht-gesundheitsversorgung/

Freiburg und Stuttgart, 28.4.2026