Klares Bekenntnis zu den Rot-Kreuz-Grundsätzen

Foto: Badisches Rotes Kreuz

Wer gegen die Grundsätze der Rote-Kreuz-Bewegung verstößt, kann nicht Mitglied im Badischen Roten Kreuz sein. Präsidium und Landesausschuss haben "Unvereinbarkeitsbeschluss" gefasst.

Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität: Diesen Grundsätzen sind alle, die sich im Roten Kreuz engagieren, verpflichtet! 

Nun haben das Präsidium und der Landesausschuss des Badischen Roten Kreuzes entschieden, dass, wer gegen sie verstößt und damit Ansehen oder Interessen des Roten Kreuzes schädigt, nicht Mitglied in einer Gliederung des Badischen Roten Kreuzes sein kann. Mit diesem „Unvereinbarkeitsbeschluss“ setzt das Badische Rote Kreuz ein klares Zeichen – gerade in einer Zeit, in der humanitäre Prinzipien infrage gestellt und extremistische Haltungen wieder salonfähig werden.

Die sieben Grundsätze beschreiben eindrücklich, wofür das Rote Kreuz steht und wo unsere Grenzen verlaufen.

Der Unvereinbarkeitsbeschluss des Badischen Roten Kreuzes zum Herunterladen