Neue EU-Regeln für Textilien: Chance für Kleiderkammern und Kleiderläden

Seit dem 19. Juli 2026 gelten in der EU für große Unternehmen strengere Vorgaben im Umgang mit Textilien. Ziel ist es, die Vernichtung neuwertiger Kleidung und Schuhe beispielsweise aus Retouren und Überproduktion zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Gleichzeitig werden Hersteller künftig stärker für die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung von Alttextilien verantwortlich gemacht. Die weiteren nationalen Umsetzungen der EU-Vorgaben sollen bis spätestens 2028 abgeschlossen sein.

Die EU setzt klar auf den Grundsatz: Wiederverwendung vor Recycling. Gut erhaltene Kleidung soll möglichst lange im Nutzungskreislauf bleiben und über soziale Einrichtungen, Kleiderkammern und Secondhand-Angebote weitergetragen werden. Dabei wird die Rolle gemeinnütziger Organisationen wie des DRK ausdrücklich gestärkt, das jedes Jahr große Mengen an Altkleidern sammelt und zahlreiche Menschen mit Kleidung versorgt. Diese wichtige soziale und ökologische Arbeit soll erhalten und langfristig abgesichert werden. 

Die Kosten für Sammlung, Sortierung und die Entsorgung nicht mehr nutzbarer Textilien sollen künftig stärker von den Herstellern getragen werden. Das kann DRK-Kleiderläden und Kleiderkammern finanziell entlasten und sorgt für mehr Planungssicherheit. Das DRK begrüßt die neuen Regelungen. Sie fördern einen nachhaltigeren Umgang mit Kleidung, stärken die Wiederverwendung gebrauchter Textilien und unterstützen die wichtige Arbeit gemeinnütziger Kleiderangebote. Gleichzeitig ist es wichtig, dass neue Dokumentations- und Berichtspflichten praxistauglich ausgestaltet werden und insbesondere Ehrenamtliche nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden.