freiwillige-im-ausland-header-.jpg Foto: T. Klose / DRK e.V.

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Humanitäres Völkerrecht

Wesentliche Bestandteile zur Erfüllung dieser anspruchsvollen Zielsetzung sind die Rotkreuzgrundsätze und das Humanitäre Völkerrecht. Aus ihrem ethisch-philosophischen Ansatz leiten wir unser Handeln auch im Alltag ab, unabhängig von Wertvorstellungen, Religionen oder z.B. der Hautfarbe eines Menschen. 

Menschenrechte als auch die gemeinsamen ethischen Grundprinzipien aller Völker kommen in den Rotkreuzgrundsätzen zum Ausdruck.

Menschlichkeit - Wir dienen Menschen. Aber keinem System.

Unparteilichkeit - Wir versorgen das Opfer. Aber genauso den Täter. 

Neutralität - Wir ergreifen die Initiative. Aber niemals Partei. 

Unabhängigkeit - Wir gehorchen der Not. Aber nicht dem König. 

Freiwilligkeit - Wir arbeiten rund um die Uhr. Aber nie in die eigene Tasche. 

Einheit - Wir haben viele Talente. Aber nur eine Idee. 

Universalität - Wir achten Nationen. Aber keine Grenzen.
 
Humanitäre Grundsätze sind jedoch nicht nur ethischer Natur. Auch rechtliche Grundlagen bilden die Basis für die Anwendung und Umsetzung ethischer Prinzipien. So gehört es zur Unverwechselbarkeit des Roten Kreuzes, sich der menschlichen Opfer von Kriegen und Katastrophen anzunehmen. Die Genfer Rotkreuzabkommen von 1949 und ihre Zusatzprotokolle von 1977 gewähren als international verankertes Recht den Kriegsopfern Schutz. Kriegführende sind in der Wahl ihrer Mittel beschränkt und haben die Pflicht, außer Kampf gesetzte Personen und die Zivilbevölkerung zu schützen und sie mit Mensch- lichkeit zu behandeln. Bestehendes Recht muss aber auch ständig den Erfordernissen aktueller Ereignisse angepasst werden. So war das Interna- tionale Rote Kreuz an der Entwicklung des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, der zur Ahndung von Kriegsverbrechen 1998 ins Leben gerufen wurde, wesentlich beteiligt. Das Badische Rote Kreuz schult seine Ehrenamtlichen, Hauptberuflichen aber auch die interessierte Bevölkerung und z.B. Einrichtungen der öffentlichen Hand in der Anwendung ethischer und rechtlicher Grundprinzipien.

Genfer Konventionen - wer hat welche Schutzrechte

Seit ihren Anfängen betrachtet die Internationale Rotkreuz- und Rothalb- mondbewegung als eine ihrer vorrangigen Aufgaben, die Genfer Konventionen und die von allen Völkern und Kulturen anerkannten humanitären Grundregeln für Konflikt- und Notsituationen zu verbreiten und ihnen praktische Geltung zu verschaffen. 

Das Rote Kreuz läßt sich dabei von der Vorstellung leiten, daß die Einhaltung dieser Regeln nicht nur die Opfer von Konflikten schützt, sondern auch die Grundlage jedes künftigen Friedens bildet. Darum gehört die Verbreitung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze und Ideale zum unverzichtbaren Aufgabenkern aller Rotkreuzorganisationen. Unsere Tätigkeit konzentriert sich deshalb darauf, der Würde des Menschen, seinem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie seinem Recht auf die Achtung der Person, Geltung zu verschaffen. Dies ist auch der Grund warum wir uns am Zustandekommen und Fortentwickeln humanitärer Standards beteiligen.