Finanzierung sozialer Arbeit
Annette Tries
Tel. 0761/88336-146
Seit vielen Jahren zählt die Gewinnung von Fördermitteln zur Aufgabe gemeinnütziger Tätigkeit. Fördermittel sind freiwillige nicht rückzahlbare Finanzmittel, die von öffentlichen oder privaten Institutionen vergeben werden, wobei öffentliche Institutionen die größere Rolle spielen.
Weitere wichtige Förderquellen sind die Lotterien, deren Einspielergebnisse als zweitgrößter Mitteleinsatz in der sozialen Arbeit gewertet werden. Zusätzliche Finanzierungsquellen in der sozialen Arbeit können Stiftungen und Förderfonds von Unternehmen, Verbänden oder Kirchen sein.
Alle vorgenannten Geldgeber verfolgen mit ihren Finanzhilfen meist spezifische gesellschaftliche oder wirtschaftliche Zwecke. Gleichzeitig legen Förderinstitutionen oft den Fokus auf bestimmte Zielgruppen. So zum Beispiel fördert die Aktion Mensch Projekte und Starthilfen für Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit sozialer Benachteiligung. Das Deutsche Hilfswerk legt den Fokus auf alte und kranke Menschen und seit 2016 auf die Arbeit für und mit geflüchteten Menschen. Mittel der GlücksSpirale werden für Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen, Kinder und Jugendliche, alte Menschen und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten eingesetzt.
Eine Antragstellung bei den Lotterien erfolgt ausschließlich über die Verbandsstruktur. Der Landesverband nimmt den Antrag für die jeweilige Lotterie entgegen und prüft auf Einhaltung der jeweiligen Richtlinien und Vollständigkeit notwendiger Dokumente sowie die inhaltliche Ausrichtung. Der Antrag wird dann mit Befürwortung des Landesverbandes an den Spitzenverband zur Vorlage im jeweiligen Kuratorium gesandt.
Richten Sie sich mit Ihrem Vorhaben frühzeitig an den Landesverband um eine umfassende Begleitung und Betreuung in der Antragstellung zu erhalten.